Am Samstag, 19. März 2022, ist auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Sie ist bis zum 2. April gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr.
Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G-Regelungen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen.
Passt auch weiterhin auf Euch auf und bleibt gesund.