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Corona-Schutzverordnung ab dem 19.03.2022

Am Samstag, 19. März 2022, ist auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Sie ist bis zum 2. April gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.

Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
  • Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr.
  • Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G-Regelungen.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen.

Passt auch weiterhin auf Euch auf und bleibt gesund.



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