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Corona-Schutzverordnung ab dem 19.03.2022

Am Samstag, 19. März 2022, ist auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Sie ist bis zum 2. April gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.

Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
  • Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr.
  • Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G-Regelungen.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen.

Passt auch weiterhin auf Euch auf und bleibt gesund.



TuS aktuell

Vereins-Brunch 2023

mehr dazu (02.10.23)

Digitalförderung 2023

mehr dazu (23.08.23)

Abendsportfest 2023

mehr dazu (07.07.23)

Dorffest 2023

König Walter (20.06.23)

Einweihung neue Dorfmitte

mehr dazu (28.05.23)

  Für 2023 stehen aktuell
  keine Termine mehr an.

Lust auf TuS?

Dann empfehlen wir zum Kennenlernen den Besuch einer unverbindlichen Schnupperstunde.

Das kostet - außer der Überwindung des "inneren Schweinehunds" - nichts, also:
komm und mach mit !