Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, gibt es zur Abwechslung eine neue Corona-Schutz-Verordnung.
Für den TuS Vormwald bedeutet das in kurzen Worten: Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Sport drinnen: 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung.
Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
Neu ist, dass "geboosterte" Personen keinen Test mehr benötigen!
Die Definition von "geboostert" ist in der Regel dreifach geimpft (Johnson & Johnson: zweimal geimpft). Dazu kommen noch Spielarten von "Genesen". Kinder und Jugendliche
Kinder/Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten als immunisiert und getestet.
Ab dem 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
Eltern, die Kinder bringen/abholen und nicht aktiv am Sport teilnehmen, müssen "2G" erfüllen.
Ein Test ist dazu nicht erforderlich.
Überprüfung:
Der Veranstalter, bei uns die Übungsleiter, sind ab dem 26.11.2021 verpflichtet, die Impfzertifikate über die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App zu kontrollieren.
In Stichproben muss das mit dem Personalausweis abgeglichen werden.
Maskenpflicht:
Hinsichtlich der Maskenpflicht ist die Corona-Schutz-Verordnung nicht sehr präzise geschrieben.
Zunächst ist die Maske aufzusetzen. Da aber nur Geimpfte/Genesene rein dürfen bestehen einige Ausnahmen. Passt auch weiterhin auf Euch auf und bleibt gesund.