Die Corona-Schutz-Verordnung wurde am 28.12.2021 fortgeschrieben.
Für den TuS Vormwald bedeutet das in kurzen Worten:
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).
Sport drinnen: 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung.
Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
Kinder und Jugendliche
Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt.
Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.
Überprüfung:
Der Veranstalter, bei uns die Übungsleiter, sind ab dem 26.11.2021 verpflichtet, die Impfzertifikate über die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App zu kontrollieren.
In Stichproben muss das mit dem Personalausweis abgeglichen werden.
Maskenpflicht:
Hinsichtlich der Maskenpflicht ist die Corona-Schutz-Verordnung nicht sehr präzise geschrieben.
Zunächst ist die Maske aufzusetzen. Da aber nur Geimpfte/Genesene rein dürfen bestehen einige Ausnahmen.
Passt auch weiterhin auf Euch auf und bleibt gesund.