die Corona-Schutz-Verordnung wurde am 24.11.2021 fortgeschrieben.
Für den TuS Vormwald bedeutet das in kurzen Worten:
Jeglicher Zutritt zu Halle und Sportplatz nur noch für Geimpfte und Genesene ("2G")!
"2G" gilt auch für die gemeinsame Sportausübung außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum.
Es gibt zwei Ausnahmen:
Kinder/Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren dürfen ohne Auflagen zum Sport
Personen, die laut ärztlichem Attest derzeit nicht geimpft werden können (diese müssen statt Impfung einen jeweils aktuellen Test vorlegen)
Weitere Ausnahmen wie z.B. Eltern, die Ihre Kinder bringen/abholen, sind nicht vorgesehen!
Überprüfung:
Der Veranstalter, bei uns die Übungsleiter, sind ab dem 26.11.2021 verpflichtet, die Impfzertifikate über die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App zu kontrollieren.
In Stichproben muss das mit dem Personalausweis abgeglichen werden.
Maskenpflicht:
Hinsichtlich der Maskenpflicht ist die Corona-Schutz-Verordnung nicht sehr präzise geschrieben.
Zunächst ist die Maske aufzusetzen. Da aber nur Geimpfte/Genesene rein dürfen bestehen einige Ausnahmen.
Passt auch weiterhin auf Euch auf und bleibt gesund.