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Corona-Schutzverordnung 24.11.2021

die Corona-Schutz-Verordnung wurde am 24.11.2021 fortgeschrieben.
Für den TuS Vormwald bedeutet das in kurzen Worten:

Jeglicher Zutritt zu Halle und Sportplatz nur noch für Geimpfte und Genesene ("2G")!
"2G" gilt auch für die gemeinsame Sportausübung außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum.

Es gibt zwei Ausnahmen:
  • Kinder/Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren dürfen ohne Auflagen zum Sport
  • Personen, die laut ärztlichem Attest derzeit nicht geimpft werden können (diese müssen statt Impfung einen jeweils aktuellen Test vorlegen)
Weitere Ausnahmen wie z.B. Eltern, die Ihre Kinder bringen/abholen, sind nicht vorgesehen!

Überprüfung:
Der Veranstalter, bei uns die Übungsleiter, sind ab dem 26.11.2021 verpflichtet, die Impfzertifikate über die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App zu kontrollieren.
In Stichproben muss das mit dem Personalausweis abgeglichen werden.

Maskenpflicht:
Hinsichtlich der Maskenpflicht ist die Corona-Schutz-Verordnung nicht sehr präzise geschrieben.
Zunächst ist die Maske aufzusetzen. Da aber nur Geimpfte/Genesene rein dürfen bestehen einige Ausnahmen.

Passt auch weiterhin auf Euch auf und bleibt gesund.



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